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   VG Magdeburg, 16.11.2017 - 3 A 143/16   

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VG Magdeburg, 16.11.2017 - 3 A 143/16 (https://dejure.org/2017,61638)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 16.11.2017 - 3 A 143/16 (https://dejure.org/2017,61638)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 16. November 2017 - 3 A 143/16 (https://dejure.org/2017,61638)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 22 B 11.1139

    Konkurrentenstreit um die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister -

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2017 - 3 A 143/16
    Er mildert durch die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit lediglich die Folgen des Gebrauchs eines Rechtsbehelfs für die öffentliche Feuerstättensicherheit, so dass die hoheitlichen Aufgaben während des noch schwebenden Anfechtungsverfahrens vom bestellten Bewerber wahrgenommen werden (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Urt. v. 22. Dezember 2011 - 22 B 11.1139 -, juris; Urt. v. 22. April 2013, - 22 BV 12.1722 -, juris).

    Dies gilt insbesondere auch dafür, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände die Behörde im Rahmen ihres Auswahlermessens das größere Gewicht beimisst (zum Ganzen: BayVGH, Urt. v. 22. Dezember 2011 - 22 B 11.1139 -, juris).

    Denn es ist davon auszugehen, dass die Meisterprüfung mit zunehmender Tätigkeit im Beruf und der darin gesammelten Berufserfahrung mehr und mehr an Gewicht verliert (vgl. BayVGH, Urt. v. 22. Dezember 2011 - 22 B 11.1139 -, juris Rz. 52).

    Denn die durch die Berufsausübung erlangte Berufserfahrung spricht nur dann für eine bessere Befähigung, wenn der Beruf ohne Beanstandungen ausgeübt wurde (vgl. zum Vorstehenden BayVGH, Urt. v. 22. Dezember 2011 - 22 B 11.1139 -, juris Rz. 52).

  • VGH Bayern, 21.05.2013 - 22 BV 12.1739

    Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; Konkurrentenverdrängungsklage;

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2017 - 3 A 143/16
    Sowohl bei der Formulierung der abstrakten Kriterien, durch die die Begriffe "Eignung", "Befähigung" und "fachliche Leistung" näher konkretisiert werden, als auch bei der Anwendung dieser Kriterien auf den jeweiligen Einzelfall dürfen dabei nur solche Persönlichkeits- und Qualifikationsmerkmale berücksichtigt werden, die einen Bezug zu den in den §§ 13-16 SchfHwG aufgeführten Aufgaben und Befugnissen aufweisen (vgl. BayVGH, Urt. v. 21. Mai 2013 - 22 BV 12.1739 -, juris Rz. 36 [m. w. N.]).

    Ein Anspruch des von einer fehlerhaften Auswahlentscheidung in seinen Rechten betroffenen Bewerbers auf eine erneute Auswahlentscheidung besteht aber nur dann, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; s. auch BayVGH, Urt. v. 21. Mai 2013 - 22 BV 12.1739 -, juris Rz. 48).

    Ob sie berücksichtigungsfähig sind, muss daher der sachkundigen Einschätzung der zuständigen Behörde vorbehalten bleiben (vgl. zum Ganzen BayVGH, Urt. v. 21. Mai 2013 - 22 BV 12.1739 -, juris Rz. 42 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2016 - 4 A 2279/13

    Anfechtung der Bestellung eines Bewerbers zum Bezirksschornsteinfeger durch einen

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2017 - 3 A 143/16
    Einer Anfechtung der Bestellung des erfolgreichen durch den abgelehnten Mitbewerber steht der im Beamtenrecht angewandte Grundsatz der Ämterstabilität wegen der von vornherein nur befristet auf sieben Jahre erfolgenden Bestellung (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG) nicht entgegen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10. November 2016 - 4 A 2279/13 -, juris Rz. 30 [m. w. N.]).

    Die Grenzen des der zuständigen Behörde zustehenden Beurteilungsspielraums sind insbesondere dann überschritten, wenn sich die der getroffenen Gewichtung zugrunde liegenden Erwägungen als nicht nachvollziehbar erweisen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10. November 2016 - 4 A 2279/13 -, juris Rz. 46 ff. [m. w. N.]).

    Denn für die Beurteilung rechtlich komplexer Auswahlentscheidungen in Konkurrenzsituationen der vorliegenden Art ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der behördlichen Auswahlentscheidung abzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 4. März 2016 - 6 S 2239/15 -, juris Rz. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10. November 2016 - 4 A 2279/13 -, juris Rz. 52).

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1722

    Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister - Konkurrentenverdrängungsklage

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2017 - 3 A 143/16
    Er mildert durch die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit lediglich die Folgen des Gebrauchs eines Rechtsbehelfs für die öffentliche Feuerstättensicherheit, so dass die hoheitlichen Aufgaben während des noch schwebenden Anfechtungsverfahrens vom bestellten Bewerber wahrgenommen werden (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Urt. v. 22. Dezember 2011 - 22 B 11.1139 -, juris; Urt. v. 22. April 2013, - 22 BV 12.1722 -, juris).

    Die gesetzliche Trias aus Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung soll dazu führen, dass die längere Berufserfahrung älterer Bewerber einerseits und die Aktualität des Prüfungswissens und ggf. die bessere Prüfungsnote jüngerer Bewerber andererseits durch eine angemessene Gewichtung von Berufserfahrung und Qualifikation gleichermaßen berücksichtigt werden (vgl. BayVGH, Urt. v. 22. April 2013 - 22 BV 12.1722 -, juris Rz. 45).

  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2017 - 3 A 143/16
    Maßgeblich für den zu beurteilenden Sachstand ist in derartigen Fällen deshalb grundsätzlich das Erkenntnismaterial, das der Behörde im Zeitpunkt ihrer Entscheidung vorliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004 - 2 C 45/03 -, juris Rz. 18).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2017 - 3 A 143/16
    Ein Anspruch des von einer fehlerhaften Auswahlentscheidung in seinen Rechten betroffenen Bewerbers auf eine erneute Auswahlentscheidung besteht aber nur dann, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; s. auch BayVGH, Urt. v. 21. Mai 2013 - 22 BV 12.1739 -, juris Rz. 48).
  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2017 - 3 A 143/16
    Anderen Gesichtspunkten darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand von unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (vgl. hierzu z.B. BVerfG, Urt. v. 26. November 2010, NVwZ 2011, 746).
  • VGH Bayern, 02.08.2010 - 22 CS 10.1572

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2017 - 3 A 143/16
    Jedenfalls bei komplexen Auswahlentscheidungen in Konkurrenzsituationen kann die Entscheidungsgrundlage nur punktuell festgelegt werden und ist daher auch bei Verpflichtungsklagen auf den Auswahlzeitpunkt fixiert (vgl. BayVGH, Beschl. v. 2. August 2010 - 22 CS 10.1572 -, juris Rz. 16).
  • BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 5.17

    Auswahl zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2017 - 3 A 143/16
    Letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Juli 2017 - 8 B 5.17 -, juris).
  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1728

    Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; Konkurrentenverdrängungsklage;

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2017 - 3 A 143/16
    Ferner darf nicht schon durch eine nur kurzzeitige Berufserfahrung selbst die schwächste Note in der Meisterprüfung ausgeglichen werden können (vgl. BayVGH, Urt. v. 22. April 2013 - 22 BV 12.1728 -, juris Rz. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2016 - 6 S 2239/15

    Einstweiliger Rechtsschutz - Konkurrentenstreit - Auswahl zwischen Bewerbern zum

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